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EU-Verbot von PFAS tritt im August 2026 in Kraft: Was Hersteller von Papierverpackungen jetzt tun müssen

Aug 27, 2026

Ein wegweisender Stichtag rückt näher für die Papierverpackungsbranche. Ab dem 12. August 2026 wird die Verordnung der Europäischen Union über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) streng begrenzte Höchstwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) bei Lebensmittelverpackungen aus Papier oder Karton durchsetzen. Jede Papier- oder Karton-Lebensmittelverpackung, die ab diesem Zeitpunkt auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird und mehr als 25 ppb PFAS pro einzelner Substanz enthält, gilt als nicht konform.

Die PPWR trat laut Food Safety Magazine im Februar 2025 in Kraft und wird allgemein ab August 2026 angewandt. Die Verordnung zielt auf fluorhaltige fett- und wasserabweisende Beschichtungen ab, die bislang häufig in Papierbehältern für Lebensmittel zur Gewährleistung von Öl- und Wasserbeständigkeit eingesetzt wurden.

Für Hersteller von Pappbechern und -schüsseln, die den EU-Markt beliefern, erfordert die Konformität drei unmittelbare Maßnahmen:

Erstens: Überprüfung der Beschichtungszusammensetzung sämtlicher Cupstock- und Bowl-Board-Lieferungen. PE-(Polyethylen-)Beschichtungen sind im Allgemeinen PFAS-frei, wie durch die von SGS im August 2026 veröffentlichte Testleitlinie bestätigt wurde. Bestimmte fettresistente Zusatzstoffe und fluorierte Behandlungen, die auf Papiermaschinenebene angewendet werden, können jedoch PFAS-Kontaminationen verursachen, die unterhalb der visuellen Nachweisgrenze liegen, aber den Schwellenwert von 25 ppb überschreiten.

Zweitens: Anforderung schriftlicher PFAS-freier Erklärungen von den Papierlieferanten. Die EU-Verordnung legt die Verantwortung für die Einhaltung bei derjenigen Stelle an, die das Produkt auf dem Markt bereitstellt – in der Regel also beim Konverter oder Markeninhaber; Nachweise aus der Lieferkette stellen jedoch die wichtigste Absicherung dar.

Drittens: Prüfung wässriger Barrierebeschichtungen als Alternative. Branchenquellen berichten von einer zunehmenden Einführung wässriger Beschichtungstechnologien, die eine vergleichbare Fett- und Feuchtigkeitsbeständigkeit ohne fluorierte Chemie erreichen und gleichzeitig mit gängigen Papier-Recyclingströmen kompatibel bleiben.

Die Verordnung gilt umfassend für Verpackungen im HoReCa-Bereich (Hotels, Restaurants, Catering) sowie für Einzelhandelsverpackungen für Lebensmittel. Laut dem Compliance-Leitfaden von Ekoroll für 2026 müssen Unternehmen in der Lage sein, Aussagen wie „wasserbasiert beschichtet, PFAS-frei und in Standard-Papier-Recyclingströmen recycelbar“ durch Dokumentationen der Beschichtungslieferanten und unabhängige Prüfungen nachzuweisen.

Für Hersteller von Maschinen stellt die PPWR eine Chance statt einer Bedrohung dar. Maschinen, die ein breiteres Spektrum an Kartonarten verarbeiten können – darunter PE-beschichtete, PLA-beschichtete und wasserbasiert barrierebeschichtete Substrate –, werden stärker nachgefragt, da Verarbeiter ihre Materialbeschaffung diversifizieren.

Qichen Trading, dessen Maschinen für Pappbecher und -schalen CE-zertifiziert sind und in über 30 Länder – darunter EU-Mitgliedstaaten – exportiert werden, bestätigt, dass die Standardausrüstungskonfigurationen mit PFAS-freien beschichteten Kartons kompatibel sind. Das technische Team des Unternehmens empfiehlt Käufern, die Maschinen für die Produktion von Waren mit Zielmarkt EU beschaffen, die Materialkompatibilität bereits in der Phase der Vorbestell-Probeprüfung zu verifizieren.

Mit weniger als einem Monat bis zum Stichtag für die Einhaltung der Vorschriften sollten Hersteller von Papierverpackungen, die europäische Kunden beliefern, unverzüglich ihre Lieferkettenaudits abschließen. Wer hier zögert, riskiert Lieferverweigerungen, finanzielle Sanktionen sowie den Verlust von Handelsverträgen – und das zu einem Zeitpunkt, da die Nachfrage der EU nach papierbasierten Lebensmittelverpackungen ein Rekordniveau erreicht hat.

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